LCA/Ökobilanzierung als Grundlage für Zertifizierungen, Fördermittel und gesetzliche Pflichten
Gebäude-
Ökobilanzierung
Die Gebäude-Ökobilanzierung, oder auch Gebäude-LCA, ist bereits heute ein verpflichtender Bestandteil regulatorischer Anforderungen, etwa im Rahmen der EU-Taxonomie. Gleichzeitig entwickelt sie sich zunehmend zu einem zentralen Planungs-, Finanzierungs- und Compliance-Werkzeug.
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Neubauten > 1.000 m²
alle Neubauten
förderrelevant
Was ist die Gebäude-LCA?
Eine Gebäude LCA (engl.: Life Cycle Assessment) erfasst alle Umweltauswirkungen eines Gebäudes von der Herstellungsphase bis zum End-of-Life des Gebäudes.
Grundlagen: DIN EN 15978 und ISO 14040/14044.
Normative Grundlage
DIN EN 15978 definiert die Gebäude-Lebenszyklusphasen A1–A5 (Herstellung & Bau), B1–B7 (Nutzung) und C1–C4 (End of Life) sowie Modul D für Gutschriften aus Wiederverwertung, Rückgewinnung und Recycling.
Treibhauspotenzial (GWP)
Der zentrale Indikator: Global Warming Potential in kg CO₂-Äquivalenten. Beschreibt die Grauen Emissionen der Baustoffe (Embodied Carbon) und operativen Emissionen des Gebäudebetriebs.
Datenbasis
In Deutschland ist die ÖKOBAUDAT-Datenbank des BMWSB die amtliche Referenz. EPDs nach DIN EN 15804 liefern baustoffspezifische Umweltkennwerte.
In vier Schritten zur Gebäude-LCA
Nach ISO 14040/14044, konkretisiert durch DIN EN 15978 für Gebäude.
In gut gedämmten Neubauten können die Grauen Emissionen der genutzten Baustoffe ~50–80 % der gesamten Lebenszyklusemissionen ausmachen. Mit der Energiewende verschiebt sich der Fokus auf Materialwahl und Konstruktion.
Für viele Projekte beginnt die praktische Relevanz der LCA heute. Nicht erst 2028. Förderung, Zertifizierung, Investorenanforderungen und Planungsentscheidungen können nicht bis zur gesetzlichen Pflicht warten. Wer früh LCA-Erfahrung aufbaut, reduziert Risiken und Kosten erheblich.
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LCA-Anforderungen im Detail
DIN EN 15978 und DIN EN 15804 bilden das methodische Rückgrat jeder gebäudebezogenen Ökobilanz.
Berechnung der Umweltwirkungen von Gebäuden
Die Norm definiert Methode, Systemgrenze und Berichtsformat für Gebäude-LCAs.
EPDs als Datengrundlage
Environmental Product Declarations (EPDs) standardisieren baustoffspezifische Umweltdaten. Die Revision +A2 (2019) ist Grundlage der aktuellen ÖKOBAUDAT-Datensätze.
Das BMWSB betreibt die ÖKOBAUDAT mit über 1.200 Datensätzen nach EN 15804+A2. Die Datenbank ist kostenlos zugänglich. KfW, BNB und DGNB schreiben deren Nutzung vor.
Die BBSR-Tabellen definieren RSL für Bauteile. Liegt die RSL unter dem Betrachtungszeitraum (i.d.R. 50 Jahre), sind Ersatzzyklen in Modul B4/B5 einzurechnen.
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EPBD (Energy Performance of Buildings Directive): Aus freiwillig wird schrittweise verpflichtend
Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2024 wird die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Neubauten schrittweise zum Regelfall. Für Projektentwickler und Planungsteams bedeutet das: LCA muss früher, systematischer und nachvollziehbar in die Planung integriert werden.
Artikel 7 – LCA-Pflicht
Ab 1. Januar 2028 für neue Gebäude mit einer Nutzfläche über 1.000 m², ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten: das GWP muss über den gesamten Lebenszyklus berechnet und ausgewiesen werden.
Nullemissionsgebäude (ZEB)
Artikel 2: Ein Nullemissionsgebäude hat sehr geringen Energiebedarf, keine fossilen CO₂-Emissionen vor Ort und ein Lebenszyklus-GWP nahe null. LCA ist methodische Grundlage dieses Nachweises.
Umsetzung bis Mai 2026
Deutschland muss die EPBD bis 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen. Die genaue nationale Ausgestaltung der LCA-Anforderungen wird im Rahmen dieser Umsetzung geregelt.
Was die EPBD konkret fordert
Die EPBD verweist auf harmonisierte EU-Normen. In Deutschland bildet das BNB-System (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) in Kombination mit der ÖKOBAUDAT bereits die methodische Grundlage für die Zertifizierung von öffentlichen Gebäuden.
Neben der Berechnung des GWP fordert die EPBD auch die Berechnung der nicht-erneuerbaren Primärenergie (PENRT) über den Lebenszyklus — ein weiterer Indikator für die Systembelastung durch Bau und Betrieb.
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KfW-Förderung & QNG:
LCA als Zugangsoption
Im klimafreundlichen Neubau ist die LCA bereits heute mehr als ein Nachhaltigkeits-Add-on. Sie ist Teil der Förderlogik und entscheidet mit darüber, ob ein Projekt förderfähig und sauber nachweisbar ist.
GWP-Grenzwert KFN
für Wohngebäude
KFN – Klimafreundlicher Neubau
Die Lebenszyklusanalyse ist Bestandteil der technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Neubauten. Wer die LCA erst spät erstellt, riskiert Nachbesserungen bei Konstruktion, Materialwahl und Dokumentation.
QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Das staatliche Siegel baut auf definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auf, zu denen auch LCA-bezogene Grenzwerte und Nachweislogiken gehören.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Das staatliche Gütesiegel des BMWSB basiert auf anerkannten Zertifizierungssystemen (DGNB, BNB, NaWoh). Zwei Stufen: QNG-PLUS und QNG-PREMIUM.
Bei KfW-Antragstellung muss ein Planungs-LCA vorliegen. Nach Fertigstellung wird eine As-built-LCA gefordert. Abweichungen sind zu begründen.
In der Praxis gibt es Überschneidungen zwischen DGNB-Zertifizierung und QNG-Siegel. Die Nachweiswege müssen jedoch projektspezifisch sauber abgestimmt werden. Eine pauschale Gleichsetzung ist nicht zulässig.
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DGNB-Zertifizierung:
LCA als Bestandteil qualitätsorientierter Planung
Im Rahmen der DGNB-Zertifizierung ist die Ökobilanz kein Randthema, sondern Teil der ganzheitlichen Gebäudebewertung. Damit wird die LCA für viele Projekte schon heute zum Standard.
Ganzheitlicher Ansatz
Die DGNB bewertet Gebäude nicht nur energetisch, sondern über Umwelt-, Wirtschafts- und Nutzungsqualität. Die Ökobilanz ist ein zentraler Bestandteil der Umweltqualität und damit hochgewichtet.
LCA als Kernkriterium
Das Kriterium ENV1.1 bewertet das Lebenszyklus-GWP und weitere Indikatoren auf Basis einer vollständigen LCA nach DIN EN 15978. DGNB-fähige Projekte brauchen belastbare Ökobilanzdaten.
Synergien mit Förderung und ESG
DGNB-Projekte profitieren von frühen Material- und Konstruktionsentscheidungen auf Basis belastbarer Daten. Die Schnittstellen zu QNG und EU-Taxonomie müssen projektspezifisch sauber abgestimmt werden.
Ökobilanz als Kernkriterium
ENV1.1 bewertet das Lebenszyklus-GWP und weitere Indikatoren auf Basis einer vollständigen LCA nach DIN EN 15978.
Wer DGNB-fähig planen will, braucht früh belastbare Materialdaten. Eine Planungs-LCA in LP2/LP3 schafft die Grundlage für die spätere Nachweisführung — und vermeidet teure Nachkorrekturen in der Ausführungsphase.
DGNB hat das System 2023 an EPBD-Anforderungen angepasst. ENV1.1 deckt die in Anhang III der EPBD geforderten LCA-Module vollständig ab.
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EU-Taxonomie und ESG:
LCA wird zur Investoren-Sprache
Für größere Projekte und institutionelle Kontexte ist die Gebäude-LCA auch deshalb relevant, weil sie Transparenz gegenüber Investoren, Banken und ESG-Reporting-Anforderungen schafft.
Neue Gebäude über 5.000 m²
Im Taxonomie-Kontext ist für neue Gebäude über 5.000 m² die Berechnung des Lebenszyklus-GWP vorgesehen. Die Ergebnisse werden Investoren und Auftraggebern gegenüber relevant. Nicht primär dem Bauamt.
Finanzierung und Green Finance
Taxonomie-, ESG- und Green-Finance-Logiken erhöhen den Druck auf nachvollziehbare Ökobilanzdaten. Die LCA wird damit nicht nur Planungswerkzeug, sondern Kommunikations- und Risikosteuerungsinstrument.
SFDR & CSRD-Reporting
Investoren und Kreditinstitute müssen gemäß SFDR den Taxonomy-Anteil ihrer Portfolios ausweisen. CSRD-pflichtige Unternehmen benötigen Gebäude-LCA-Daten für Nachhaltigkeitsberichte ab 2025/2026.
Was Taxonomy-Konformität für Bauprojekte bedeutet
Ein taxonomy-konformes Gebäude leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs EU-Umweltziele, ohne eines der anderen erheblich zu beeinträchtigen.
Gebäude, die EPBD-Anforderungen erfüllen (GWP-Ausweis nach DIN EN 15978), sind gut positioniert für EU-Taxonomy-Alignment. Beide Regelwerke setzen auf dieselbe Datenbasis. Ein LCA-Nachweis dient mehreren Anforderungen gleichzeitig.
Immobilienportfolios müssen ab 2025 (große Unternehmen) ihren Taxonomy-Anteil ausweisen. Für bestehende Gebäude sind Sanierungsmaßnahmen mit LCA-Nachweis der Schlüssel zu taxonomy-konformen Investments.
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LCA in Architekturwettbewerben
Klimaschutzkriterien sind in deutschen und europäischen Planungswettbewerben angekommen. Die LCA entwickelt sich vom optionalen Bonus zum verbindlichen Vergabekriterium.
BNB – Bundesbauten
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMWSB ist für alle Bundesgebäude ab 5 Mio. € Bausumme verpflichtend. Kriterium 1.1.1 „Treibhauspotenzial" ist höchstgewichteter Pflichtnachweis.
RPW-Wettbewerbe & VgV
Auslobungen nach RPW 2013 und Vergabeverfahren nach VgV integrieren zunehmend Nachhaltigkeitskriterien. GWP-Nachweise und somit die LCA fließen direkt in Zuschlagskriterien ein.
Vorwettbewerbs-LCA
Bereits im Wettbewerbsentwurf lässt sich das GWP abschätzen: vereinfachte Pauschalwerte nach Bauteilgruppen, Materialszenarien und Konstruktionsvergleiche als Argumentationsgrundlage für die Jury.
LCA als Entwurfsinstrument
Die größten Hebel für Graue und Operative Emissionen liegen im frühen Entwurf: Tragwerk, Fassade, Gründung, Energieversorgung. Wer die LCA erst in der Ausführungsplanung einsetzt, verschenkt Optimierungspotenziale.
Öffentliche Auftraggeber, von Kommunen bis zu Bundesinstitutionen, setzen zunehmend GWP-Obergrenzen in Wettbewerbsauslobungen. Architekturbüros ohne LCA-Kompetenz riskieren, aus Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden.
Büros, die Entwurfsentscheidungen mit LCA-Daten belegen können, überzeugen Jurys und Auftraggeber. Nachhaltigkeit wird messbar statt deklaratorisch. Ein klares Differenzierungsmerkmal.
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Fristen und Einordnung
EPBD 2024/1275 veröffentlicht
8. Mai 2024: LCA-Pflicht in Art. 7, Nullemissionsgebäude-Definition (Art. 2), Renovierungsanforderungen und schrittweise Fristen.
LCA-Qualifikationspflicht für KfW-Anträge
KfW-Anträge (Klimafreundlicher Neubau) müssen LCA-spezifische Qualifikation nachweisen.
Umsetzungsfrist EPBD in nationales Recht
Bis 29. Mai 2026 muss Deutschland die EPBD in nationales Recht überführen. Die genaue nationale Ausgestaltung der LCA-Anforderungen wird in diesem Rahmen geregelt (Gebäudemodernisierungsgesetz).
Nationale Roadmaps für LCA-Grenzwerte
Bis 1. Januar 2027 müssen alle Mitgliedstaaten Roadmaps für die Einführung nationaler Grenzwerte zum Lebenszyklus-GWP zur Einhaltung der Klimaneutralitätsziele vorlegen.
LCA für neue Gebäude > 1.000 m²
Ab 1. Januar 2028: Obligatorische LCA-Berechnung und GWP-Ausweis für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche über 1.000 m².
LCA-Pflicht für sämtliche Neubauten
Ab 1. Januar 2030 gilt die LCA-Pflicht für alle neuen Gebäude — unabhängig von Größe und Nutzung.
Für viele Projekte beginnt die praktische Relevanz deutlich früher: Förderung, Zertifizierung, Investorenanforderungen und Planungsentscheidungen warten nicht bis 2028.
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Unsere Unterstützung rund um das Thema Gebäude-LCA
Von der frühen Entwurfsphase bis zum fertigen Nachweis. Wir begleiten Planungs- und Bauprojekte auf Gebäude- und Quartierseben durch den gesamten Planungs- und LCA-Prozess.
Planungs-LCA
Variantenvergleiche, Material- und Konstruktionsoptimierung in frühen Leistungsphasen. Entscheidungshilfe für Entwurf und Materia- und Energiesystemlwahl. Grundlage für KfW-Antragstellung, Zertifizierungen und Wettbewerbsunterlagen.
Nachweis-LCA
Aufbereitung der Ökobilanz für Förderung, Zertifizierung oder regulatorische Anforderungen (EU-Taxonomie, EPBD). Vollständige Dokumentation, normkonforme Berichtsstruktur, prüffertig für KfW, DGNB und QNG.
As-built-LCA
Fortschreibung und Dokumentation auf Basis des realisierten Gebäudes. Pflichtnachweis für KfW-Schlussabruf, Abweichungen zur Planungs-LCA werden nachvollziehbar begründet.
Strategische Beratung
Schnittstelle zwischen Planung, Förderung, ESG, DGNB/QNG und Projektkommunikation. Wir helfen Ihnen, LCA-Ergebnisse gegenüber Investoren, Banken und Auftraggebern belastbar zu kommunizieren.
Workshops & Schulung
Qualifizierung von Projektteams, Bauherren und internen Nachhaltigkeitsverantwortlichen. LCA-Methodik, ÖKOBAUDAT-Nutzung, EPBD-Anforderungen und KfW-Prozesse praxisnah vermittelt.
LCA auf Gebäude- und Quartiersebene
Wir berechnen Ökobilanzen nicht nur für einzelne Gebäude, sondern auch auf Quartiersebene. In allen Planungs- und Umsetzungsphasen. Ideal für Stadtentwicklungsprojekte, Investoren und kommunale Bauträger mit mehreren Gebäuden oder komplexen Ensembles.
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Wer wir sind
Die Experten hinter Gebäude-LCA — mit wissenschaftlicher Tiefe und jahrelanger Projekterfahrung.
Dr.-Ing. Hannes Harter
Geschäftsführender Gesellschafter
vesta sustainability consulting
Dr.-Ing. Hannes Harter ist Gründer und Geschäftsführer von vesta sustainability consulting und fokussiert sich in seiner Funktion auf die Nachhaltigkeitsberatung in der Planungs-, Bau- und Immobilienbranche. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Energieeffizientes und Nachhaltiges Planen und Bauen an der Technischen Universität München (TUM) tätig. Nach seiner Zeit an der TUM war Herr Harter als PostDoc an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Universität Norwegens (NTNU) in Trondheim im Bereich energieeffizienter und nachhaltiger Quartiersentwicklung beschäftigt sowie als Bereichsleiter für nachhaltige Quartiere und Städte.
Dr.-Ing. Michael Vollmer
Geschäftsführender Gesellschafter
vesta sustainability consulting
Dr.-Ing. Michael Vollmer ist Gründer und Geschäftsführer von vesta sustainability consulting. In dieser Rolle entwickelt er Lösungen für nachhaltige Immobilien auf Gebäude-, Quartiers- und Stadtebene. Darüber hinaus ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Energieeffizientes und Nachhaltiges Planen und Bauen an der Technischen Universität München (TUM) tätig. Im Rahmen seiner Forschung beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Ökobilanzierung, thermische Gebäudesimulation und den ökologischen Auswirkungen von Gebäuden auf Ökosysteme.
Nachhaltigkeit Uncut
Der Podcast über zukunftsfähiges Leben und Bauen, nachhaltiges Wirtschaften und die Herausforderungen unserer Zeit.
Nichts ist so beständig wie der Wandel heißt es. Dies zeigt sich insbesondere daran, welche großen Änderrungen auf unsere heutige und die zukünftigen Gesellschaften zukommen.…
Künstliche Intelligenz verändert unser gesamtes Leben und den Gebäudesektor. Aber wie weit wollen und sollten wir gehen? Wir sprechen über Datensicherheit, den Einsatz von KI…
In dieser Folge von Nachhaltigkeit Uncut sprechen wir über eine der größten Aufgaben der kommenden Jahre: unseren Gebäudebestand. Bisher wurde die Debatte oft vor allem…
Die Herausforderungen im Bauwesen werden immer komplexer. Klimakrise, Ressourcenknappheit, Fachkräftemangel, steigende Kosten und neue Anforderungen an Nachhaltigkeit zeigen, dass unsere alten Denkweisen oft nicht mehr…
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Operativen und Grauen Emissionen?
Operative Emissionen entsteht im Gebäudebetrieb, durch Heizen, Kühlen, Lüften und Stromverbrauch. Graue Emissionen beschreiben die Umweltwirkungen aus Herstellung, Transport, Austausch und Entsorgung der eingesetzten Baumaterialien. Mit steigender Energieeffizienz der Gebäude gewinnen die Grauen Emissionen gegenüber Operativen Emissionen zunehmend an Bedeutung.
Wann sollte eine Gebäude-LCA im Projekt starten?
Möglichst früh. Idealerweise ab Wettbewerb, Machbarkeit oder Vorentwurf. In frühen Leistungsphasen lassen sich Konstruktion und Materialwahl sowie Energiesystem noch mit vertretbarem Aufwand beeinflussen. Eine LCA in der Ausführungsplanung kann Fehler dokumentieren, aber nicht mehr korrigieren.
Ist LCA schon heute Pflicht?
Je nach Kontext ja: In Förder- und Zertifizierungssystemen wie KfW/QNG, DGNB und BNB ist sie bereits heute relevant. Auch die EU-Taxonomie verlangt sie in bestimmten Fällen schon jetzt: Für die Taxonomie-Konformität neuer Gebäude über 5.000 m² muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) berechnet und offengelegt werden. Das betrifft vor allem CSRD-berichtspflichtige Unternehmen und grüne Finanzierungen. Im allgemeinen europäischen Neubaurecht wird sie nach EPBD ab 2028 für Gebäude über 1.000 m² und ab 2030 für alle Neubauten schrittweise verpflichtend.
Für welche Projekte ist eine LCA besonders wichtig?
Für Neubauten mit Förderbezug (KfW/QNG), für DGNB-zertifizierte Projekte, für größere Investorenprojekte mit ESG- oder Taxonomie-Bezug sowie für öffentliche Bauvorhaben nach BNB. Die LCA ist aber grundsätzlich für jeden Neubau sinnvoll, der Materialentscheidungen optimieren will.
Was kostet eine Gebäude-Ökobilanz / LCA?
Die Kosten für eine Gebäude-LCA hängen von Projektgröße, Detailtiefe, Zertifizierungsanforderung etc. ab. Eine frühe LCA in der Vorplanung ist günstiger und wirkungsvoller als ein nachträglicher Nachweis. Wir prüfen die individuelle Anforderung anhand des Projekt-Briefings und geben darauf basierend ein Honorar-Angebot.
Welche Software wird für die Gebäude-LCA verwendet?
Datenbasis jeder Gebäude-LCA in Deutschland ist die ÖKOBAUDAT (herausgegeben vom BBSR), ergänzt um produktspezifische EPDs (Environmental Product Declarations) der Hersteller. Klassische LCA-Berechnungen sind heute noch aufwändig — manuelle Bauteil-Modellierung, Datenpflege und die Bedienung der LCA-Software binden viel Zeit. KI-Modelle, Agenten und automatisierte Skills werden Ökobilanzen in den kommenden Jahren deutlich schneller und früher im Planungsprozess ermöglichen. Wir entwickeln entsprechende Lösungen und werden hier Informationen und Tools dazu verfügbar machen.
Wie unterscheidet sich Gebäude-Ökobilanz vom Energieausweis?
Der heutige Energieausweis (GEG/DIN V 18599) bewertet nur den Gebäudebetrieb — Heizung, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung. Eine Gebäude-Ökobilanz nach DIN EN 15978 erfasst zusätzlich die Grauen Emissionen aus Material-Herstellung, Transport, Austausch und Rückbau über den gesamten Lebenszyklus. Mit der EPBD 2024/1275 wird sich das ändern: ab 1. Januar 2028 muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) für alle Neubauten über 1.000 m² berechnet und im Energieausweis ausgewiesen werden, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten. Die deutsche Umsetzung erfolgt über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das die EPBD in nationales Recht überführt und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Die Umsetzungsfrist ist am 29. Mai 2026 abgelaufen. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 durchläuft das GMG das parlamentarische Verfahren; mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Sommer, möglicherweise erst im Herbst 2026 zu rechnen.
Was bedeuten GWP und PENRT in der Gebäude-LCA?
Diese Kürzel stehen für Wirkungs- und Energiekategorien nach DIN EN 15978. GWP (Global Warming Potential, kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr) ist der zentrale Klima-Indikator und der Leitwert für KfW/QNG, EPBD und EU-Taxonomie. PENRT (Primärenergie nicht erneuerbar, total) misst den nicht-regenerativen Primärenergiebedarf über alle Lebenszyklus-Phasen — also nicht nur den Betrieb (wie im Energieausweis), sondern auch die in Material und Konstruktion gebundene Graue Energie. Beide Indikatoren werden parallel berichtet und liefern komplementäre Aussagen zu Klimawirkung und Ressourcenverbrauch eines Gebäudes.
LCA früh im Projekt verankern
Ob Wettbewerbsphase, Förderstrategie, DGNB-Zertifizierung oder regulatorische Vorbereitung: Wir unterstützen Sie dabei, die Gebäude-LCA belastbar, nachvollziehbar und projektgerecht aufzusetzen.
Schreiben Sie uns
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